Sportsponsoring

Sportsponsoring zählt zu den vom Landesgesetz vom 16. Oktober 1990, Nr. 19, vorgesehenen Maßnahmen zugunsten des Sports.

Ein Sponsoringangebot kann für sportliche Vorhaben, für Frau- und Mannschaften sowie für Veranstaltungen gemacht werden, die zur Werbung für Südtirol beitragen sowie für den Tourismus und die Wirtschaft Südtirols relevant sind.

Die Sponsoringverträge werden mit Frau- und Mannschaften abgeschlossen, die höchste nationale sowie internationale Meisterschaften austragen und mit der Imagehebung Südtirols in Verbindung gebracht werden können.

Außerdem können werbewirksame Sportinitiativen oder Sportveranstaltungen gesponsert werden, die für den Südtiroler Tourismus und die Wirtschaft von Bedeutung sind. Diese Veranstaltungen müssen ebenfalls mit dem zu bewerbenden Erscheinungsbild Südtirols in Verbindung gebracht werden.

Die Angebote für Sponsoringverträge können jederzeit eingereicht werden, aber wenigstens vier Monate vor der Durchführung der Initiative. Die Landesregierung entscheidet über die zu sponsernden Initiativen sowie über das finanzielle Ausmaß des Abkommens.

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