Staatliche Beiträge an Amateursportvereine, die Sport- und Schwimmanlagen betreiben

23.06.2023, 11:33

Vom 19. Juni bis zum 19. Juli 2023 können Amateursportvereine, die Sport- und Schwimmanlagen betreiben, über die eigene Plattform des Sportdepartments des Präsidiums des Ministerrats staatliche Beiträge beantragen.

Die Beiträge beziehen sich auf den einheitlichen Staatsfonds zur Unterstützung der Stärkung der Sportwelt und sind Teil der Maßnahmen zur Bewältigung der Notlage und der gestiegenen Energieversorgungskosten.

Antragsberechtigt sind Amateursportvereine, die am 24. März 2023 regelmäßig im Nationalen Register der Sportaktivitäten eingetragen sind.

Es stehen folgende Mittel zur Verfügung:

Die Anträge können innerhalb 19. Juli 2023 online eingereicht werden.

Die entsprechende Plattform wird direkt vom Sportdepartment des Präsidiums des Ministerrats verwaltet.

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