Sportärztliche Untersuchung – Neuerungen
Aufgrund geänderter staatlicher Bestimmungen werden ab 1. März 2026 im Dienst für Sportmedizin des Südtiroler Sanitätsbetriebs (SABES) einige Neuerungen eingeführt, die in einem gemeinsamen Rundschreiben des Landesrats für Gesundheitsvorsorge und Gesundheit Hubert Messner sowie des Landesrats für Sport Peter Brunner an alle Sportverbände und -vereine zusammengefasst sind.
Die im Rundschreiben zusammengefassten Neuerungen betreffen weder die Sporttätigkeiten, für die eine sportärztliche Bescheinigung erforderlich ist, noch den Inhalt der Untersuchung selbst. Im Wesentlichen geht es um die Vormerkungs- und Zugangsmodalität sowie um die Anpassung der Tarife.
Der Dienst für Sportmedizin des SABES, der auch in Zukunft über die einheitliche Vormerkstelle zugänglich sein wird, ist für die Versorgung der Leistungssportlerinnen und -sportler zuständig, die laut Gesetz eine sportärztliche Bescheinigung für die CONI/CIP-Leistungssport-„Tesserierung“ benötigen. Daher werden zukünftig ausschließlich Anfragen angenommen, denen eine Erklärung des jeweiligen Sportvereins beiliegt, die ordnungsgemäß ausgefüllt und von der Präsidentin oder vom Präsidenten in Original unterzeichnet ist. Die tatsächliche „Tesserierung“ der betreffenden Athletin oder des betreffenden Athleten wird stichprobenartig überprüft.
Das Rundschreiben des Gesundheitsministeriums vom 25.11.2025 enthält die aktualisierte Liste der Sportaktivitäten der verschiedenen nationalen Sportfachverbände mit folgenden Angaben:
- Mindestalter – und gegebenenfalls Höchstalter – für den Leistungssport,
- Typologie der erforderlichen sportärztlichen Untersuchung (A bei niedrigerer Herz-Kreislauf-Belastung, B bei höherer)
- Wiederholungszeitraum der sportärztlichen Untersuchung (in der Regel alle 12 Monate, in Ausnahmefällen alle 24 Monate).
Je nach Typologie der sportärztlichen Untersuchung wurden unterschiedliche Tarife für den Dienst für Sportmedizin des SABES festgelegt. Hinzu kommen eventuelle ergänzende fachärztliche Leistungen.
Sporttätigkeiten mit niedrigerer Herz-Kreislauf-Belastung: Typologie A
- Leistungen: ärztliche Visite, Harnuntersuchung, Ruhe-Elektrokardiogramm (EKG)
- Tarif: 30€
Sporttätigkeiten mit höherer Herz-Kreislauf-Belastung: Typologie B
- Leistungen: ärztliche Visite, Harnuntersuchung, einfache Spirometrie, Elektrokardiogramm (EKG) mit Stufen-Belastungstest oder – je nach Alter der Athletin oder des Athleten – mit Fahrradergometer-Belastungstest
- Tarif: 60€ falls EKG mit Stufen-Belastungstest, 80€ falls EKG mit Fahrradergometer-Belastungstest
- Ergänzende fachärztliche Leistungen, die für einige Sporttätigkeiten vorgesehen sind:
- Tarif von 25€ für jede fachärztliche Visite, die nicht direkt vom Dienst für Sportmedizin des SABES erbracht wird (z.B. Augenvisite für den Motorradsport)
- voller Landestarif für jede instrumental-diagnostische Untersuchung, die nicht direkt vom Dienst für Sportmedizin des SABES erbracht wird (z.B. Elektroenzephalogramm fürs Rodeln)
Kostenfreiheit
Die oben angeführten Leistungen sind kostenfrei für
- Minderjährige und Menschen mit Behinderung (wesentliche staatliche Betreuungsstandards ex DPCM 12.01.2017)
- in Südtirol ansässige Zivilinvalidinnen und Invaliden ≥67%, Blinde oder Personen mit Restsehvermögen <1/10, Gehörlose, bedürftige Personen, Personen mit seltenen Krankheiten (zusätzliche Landesbetreuungsstandards).
Anmerkungen
Wenn das ärztliche Personal des Diensts für Sportmedizin des SABES aufgrund eines Verdachts auf eine bestimmte Diagnose weitere Untersuchungen für notwendig erachtet, werden die entsprechenden Leistungen auf Rezept verschrieben. Es gelten die Tarife des nationalen Gesundheitsdiensts für ambulante fachärztliche Leistungen (Ticket und eventuelle Befreiungen).
Sportvereine, welche die Kosten für die sportärztliche Untersuchung ihrer Athletinnen und Athleten übernehmen möchten, können eine Sammelrechnung beantragen.
Die freiwilligen Rettungskräfte können die sportärztliche Bescheinigung gleichzeitig mit der Eignungsuntersuchung beantragen, sofern keine zusätzlichen Untersuchungen zu den für die Eignungsuntersuchung vorgesehenen erforderlich sind. Der Tarif dafür beträgt 30€.
Die allgemeine Untersuchung für den Nichtleistungssport obliegt der Ärztin bzw. dem Arzt für Allgemeinmedizin oder der Kinderärztin bzw. dem Kinderarzt freier Wahl. Wenn sie oder er keine Beurteilung für die entsprechende ärztliche Bescheinigung abgeben kann und eine Nichtleistungssportlerin bzw. einen Nichtleistungssportler an den Dienst für Sportmedizin des SABES überweist, beträgt der Tarif 80€, unabhängig von der tatsächlichen Ausstellung der Bescheinigung. Auch hier gelten die oben aufgelisteten Befreiungen.
Die Abteilung Gesundheit hat ein technisches Infoblatt ausgearbeitet, aus dem alle detaillierten Informationen zu den Neuerungen hervorgehen.
Die Abteilung Gesundheit und das Amt für Sport sind bemüht, diese notwendige Umstellung so transparent wie möglich zu kommunizieren und so praktikabel wie möglich zu gestalten, und bedanken sich bei allen Sportvereinen und -verbänden herzlich für die Unterstützung und für Ihren unermüdlichen ehrenamtlichen Einsatz im Interesse des Südtiroler Sports.
ls
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